• Erbengemeinschaft Grundstück

Erbengemeinschaft Grundstück – wie kommt es dazu?

Wenn ein Erblasser Grundstücke oder Immobilien an mehrere Erben gleichzeitig anstatt an einen Alleinerben vererbt, kommt es zu einer sogenannten „Erbengemeinschaft Grundstück“. Eine „Erbengemeinschaft Grundstück“ kann bei Erbschaften mit und ohne Testament entstehen. Wir erklären die verschiedenen Konstellationen und klären auf, was es bei einer „Erbengemeinschaft Grundstück“ zu beachten gibt.

 

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Erbengemeinschaft Grundstück – nach testamentarischer Verfügung

Wenn der Erblasser zu Lebzeiten testamentarisch verfügt hat, dass seine Grundstücke oder Immobilien an mehrere Miterben gemeinschaftlich vererbt werden sollen, entsteht bei der notariellen Testamentseröffnung durch einen Testamentsvollstrecker eine „Erbengemeinschaft Grundstück“. Der verstorbene Eigentümer hat in diesem Fall zu Lebzeiten auch die Möglichkeit gehabt, die jeweiligen Anteile flexibel zu verteilen. So kann beispielsweise einem Miterben 60 Prozent und zwei weiteren Miterben jeweils nur 20 Prozent zugesprochen werden. Die einzige Ausnahme besteht dann, wenn Kinder oder andere gesetzlichen Erbfolgen laut Erbrecht einen bestimmten Anspruch auf einen Erbteil nach BGB geltend machen können.

Erbengemeinschaft Grundstück – ohne testamentarische Verfügung

Bei Erbfällen ohne Testament wird der gesamte Nachlass inklusive aller Gegenstände, Immobilien und Grundstücke an alle Erben gemeinschaftlich als Erbengemeinschaft vererbt und es entsteht ebenfalls eine Erbengemeinschaft. In beiden Erbfällen werden alle Erben der „Erbengemeinschaft Grundstück“ als neue Eigentümer ihrem Erbanteil entsprechend eingetragen. Die Höhe der prozentualen Erbteile spielen vor allem dann eine Rolle, wenn im Rahmen der ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung Entscheidungen anstehen und die einzelnen Mitglieder unterschiedlicher Meinung sind. Dann wird ein Mehrheitsbeschluss getroffen, der rechtsgültig ist. Die Maßnahmen, die zu einer ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung einer „Erbengemeinschaft Grundstück“ zählen, sind beispielsweise die Räumpflicht im Winter, die Versicherungsverwaltung und die Straßenreinigung. Alle Entscheidungen, die über eine Nachlassverwaltung hinaus gehen, müssen jedoch einstimmig entschieden werden. Die einzige Ausnahme, die hierbei zu nennen ist, ist die Vermietung von Immobilien, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung ebenfalls im Mehrheitsbeschluss entschieden werden kann.


Erbengemeinschaft Grundstück – was sind die ersten Schritte?

Wenn eine „Erbengemeinschaft Grundstück“ nach einer Testamentseröffnung gebildet wurde, muss zunächst ein Nachlassverwalter bestimmt werden. Für die Verwaltung kommt ein Miterbe oder ein beruflicher Nachlassverwalter infrage, wozu die Zustimmung aller Miterben notwendig ist. Beim Nachlassgericht muss von jedem Erben ein Erbschein beantragt werden. Der Erbschein kann als Nachweis für das Erbe verwendet werden. Bei Erbengemeinschaften wird diese Eigenschaft auf dem Erbschein ebenfalls vermerkt. Der Erbschein muss für alle Nachlassgegenstände, Grundstücke und Häuser beantragt werden. Als Nächstes müssen sich die Erben eines Grundstücks einigen, ob das Grundstück gemeinschaftlich genutzt, vermietet oder veräußert werden soll.

Was ist eine Erbauseinandersetzung bei der „Erbengemeinschaft Grundstück“?

Grundsätzlich ist der Sinn einer „Erbengemeinschaft Grundstück“ nicht, diese auf Dauer beizubehalten. Irgendwann kann und sollte es zu einer Entscheidung kommen, was mit dem Grundstück in der Zukunft passieren soll. Dann kommt es zu der sogenannten Erbauseinandersetzung, bei dem der Nachlass des Erblassers aufgelöst und aufgeteilt wird. Dabei wird eine Teilungsordnung aufgestellt, die in der Regel eine gerechte und den Erbanteilen entsprechende Aufteilung bei der Nachlass-Auflösung anstrebt. Jeder Erbe des Grundstücks ist zu jeder Zeit berechtigt, die Auseinandersetzung des Nachlasses einzufordern. Wenn ein Haus oder ein Grundstück mehreren Erben zusteht, kann es durch einen Erben übernommen werden, indem er alle weiteren Miterben auszahlt. Kommt es zu Streit oder Uneinigkeit, muss es im schlimmsten Fall über eine Teilungsversteigerung veräußert werden.

Wie funktioniert die Grundstücksteilung bei einer Erbengemeinschaft?

Wenn das Grundstück im Rahmen der Erbauseinandersetzung unter Miterben aufgeteilt werden soll, kann eine Grundstücksteilung der Erbengemeinschaft vorgenommen werden, sofern die Größe des Grundstücks dafür geeignet ist. Wenn sich die Erben des Grundstücks untereinander geeinigt haben, wer welchen Anteil des Grundstücks zugesprochen bekommen soll, kann im Rahmen einer Grundstücksteilung der Erbengemeinschaft eine Änderung im Grundbuch erfolgen.

 

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Wer kann ein Grundstück von einer Erbengemeinschaft kaufen?

Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person ein Grundstück von einer Erbengemeinschaft kaufen. Wichtig ist in jedem Fall, dass ausnahmslos alle Eigentümer der Erbengemeinschaft dem Teilverkauf oder Verkauf des Grundstücks zustimmen. Denn auch ein Teilverkauf des Grundstücks von einer Erbengemeinschaft ist möglich und denkbar. Gibt es jedoch keine einstimmige Zusage aller Miterben, müssten diejenigen Erben, die ihren Anteil verkaufen möchten, die Zustimmung der anderen einklagen.

Wie kann ich meinen Grundstücksanteil einer Erbengemeinschaft verkaufen?

Wenn Sie Ihren Grundstücksanteil einer Erbengemeinschaft verkaufen möchten, müssen alle Miterben zustimmen. Wenn Sie deren Zustimmung bekommen haben und die Grundstücksteilung der Erbengemeinschaft abgeschlossen ist, können Sie sich auf die Suche nach einem geeigneten Käufer machen. Gerade bei sehr großen Grundbesitzen, bei denen der zu verkaufende Grundstücksanteil der Erbengemeinschaft so groß ist, dass er als separater Bauplatz für ein oder mehrere Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser oder Mehrfamilienhäuser genutzt werden kann, könnte ein Verkauf an einen Bauträger sehr interessant für Sie sein.

Grundstück einer Erbengemeinschaft an die HELMA Wohnungsbau GmbH verkaufen

Die HELMA Wohnungsbau ist seit über 35 Jahren im Bauträgergeschäft tätig. Bundesweit kaufen wir attraktiv gelegene Grundstücke verschiedener Größen an, planen die Bebauung, führen die Bebauung durch und verkaufen einzelne Wohneinheiten an unsere zufriedenen Kunden. Ständig sind wir auf der Suche nach Grundstücken und Bauerwartungsland mit Grundstücks- und Flächengrößen von 500 bis 100.000 m2. Sollte das Grundstück Ihrer Erbengemeinschaft noch mit einem oder mehreren Immobilien bebaut sein, freuen wir uns ebenfalls über Ihre Anfrage und machen Ihnen gerne ein Angebot, zu dem wir Ihr Grundstück ankaufen können.

Sind Sie Erbe eines Grundstücks oder interessieren sich für den Teilverkauf eines Grundstücks aus einer Erbengemeinschaft, freuen wir uns sehr über Ihre Kontaktaufnahme und Sie kennenzulernen.

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